Mitgliedschaft in der Robert-Schumann-Gesellschaft (Beitragsordnung)

Gemäß § 5 der Satzung beschloss der Vorstand folgende Beitragsordnung, die nach Zustimmung der Mitgliederversammlung am 25. Juni 2004 mit Wirkung vom 1. Juli 2004 in Kraft tritt:

 

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt:
für Einzelmitglieder 20 EUR
für Ehepaare zusammen 30 EUR
für korporative Mitglieder, Personenzusammenschlüsse und Ortsvereinigungen 35 EUR
für Schüler, Studenten und Erwerbslose 10 EUR

 

Der Vorstand kann auf Antrag Beitragsermäßigungen oder Befreiung von der Beitragszahlung gewähren.

 

Beitragsfrei sind:

Ehrenmitglieder
korrespondierende bzw. außerordentliche Mitglieder
die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands

 

Anmeldeformular als PDF (bitte ausdrucken und unterschreiben)